A3 Vorteile des Stiftungsstandorts Liechtenstein

Die Reform des Steuer- und Stiftungsrechts hat den liechtensteinischen Stiftungen einen beachtlichen Qualitätssprung gebracht. Gerade mit der Angleichung an internationale Normen eröffnet die liechtensteinische Stiftung interessante, rechtssichere Möglichkeiten und Vorteile:

  1. Einflussrechte Stifter und Begünstigte: Das liechtensteinische Rechtsregime gesteht Stiftern und Begünstigten bei Bedarf weitgehenden Einflussrechte zu.
  2. Kombination zwischen privatnütziger Stiftung (Familienstiftung) mit Gemeinnützigkeit: Die privatnützige Stiftung kann bis zu 49% ihres erwirtschafteten Überschusses für gemeinnützige Zwecke verwenden.
  3. Keine staatliche Genehmigungspflicht bei Errichtung einer Stiftung oder bei Satzungsänderungen: Schnelle (Gründungsdauer 1 Woche) und einfache Errichtung ohne Notar oder staatliche Mitwirkung
  4. Geringes Mindestkapital: Das Mindestkapital bei Errichtung der Stiftung beträgt 30.000 Euro / Dollar oder Schweizer Franken. Spätere Zustiftungen oder Nachstiftung haben keinen Einfluss auf das Kapital.
  5. Steuervorteil geringer Steuersatz: Der Steuersatz bei der Körperschaftsteuer beträgt lediglich 12,5%. Eine Gewerbesteuer kennt das liechtensteinische Steuerrecht nicht.
  6. Keine Erbersatzsteuer in Liechtenstein
  7. Umfassende Steuerfreiheiten: Lediglich ein in Liechtenstein erwirtschafteter Ertrag der Stiftung wird in Liechtenstein besteuert. Einkünfte aus Immobilien und Unternehmen in anderen Ländern sind in Liechtenstein steuerfrei. Alle Dividenden und Gewinne aus Aktienveräußerung bleiben in Liechtenstein unbesteuert. Zinserträge werden nach Abzug des sogenannten Eigenkapitalzinses zu 12.5 % besteuert.
  8. Das liechtensteinische Stiftungsrecht bietet eine sehr hohe Flexibilität und Rechtssicherheit.
  9. Starke Kontrollrechte: Das sehr ausgeprägte System der internen Kontrollrechte kann eine (oft international steuerschädliche) Kontrolle von außen ersetzen.
  10. Effektiver Vermögensschutz Asset Protection: Durch die strikte Trennung des Stiftungsvermögens vom Stifter sind die Stiftungsassets wirksam gegen Angriffe von außen geschützt.
  11. Nachteile der liechtensteinischen Stiftung: Sie kann nicht selbst gewerblich tätig werden und hat ein unvollständiges Netz von Doppelbesteuerungsabkommen.
  12. Vergleich deutsche Stiftung


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